Ausbildung
(Stand: 01.10.2024)
Ausbildungsmöglichkeiten
Wir bieten drei unterschiedlich geregelte Ausbildungsgänge an:
1. Blockflötenklasse
Dies ist ein von Oktober bis Juli stattfindendes Unterrichtsprogramm für Kinder der Klasse 1 und 2, die die Blockflöte erlernen möchten.
Dies geschieht mit kindgerechten Schülerflöten, die von den Familien selbst erworben werden.
Im Gruppenunterricht erlernen die Kinder das Spielen der Blockflöte anhand einer extra für den Früh-Instrumentalunterricht ausgelegten Bläserschule. Mit Hilfe von vielen Bildern und zusätzlichen Spielen werden Motorik, Übungen für die Mundmuskulatur und die Fingergeschicklichkeit trainiert sowie Notenlehre, Anblastechnik und Körperhaltung vermittelt. Auf spielerische Weise lernen die Kinder solide bläserische Grundlagen aufzubauen, die für den weiterführenden Einzelunterricht sehr wichtig sind.
Die Unterrichtsgebühr beträgt hier 25 € im Monat. Sie muss lediglich für die oben genannten 10 Monate per Dauerauftrag entrichtet werden, der zum 31.7. endet. Wenn das Kind ein zweites Jahr an der Blockflötenklasse teilnehmen möchte, muss der Dauerauftrag zum neuen Klassenbeginn (1. Oktober) wieder für 10 Monate eingerichtet werden.
2. Instrumentalausbildung
Das Ausbildungsangebot des Musikvereins umfasst Blas- und Schlaginstrumente sowie die Blockflöte. Der Instrumentalunterricht wird als Einzelunterricht oder als Zweiergruppe im Musikvereinsraum in der Turnhalle oder nach Absprache mit der Lehrkraft privat beim Schüler oder in den Räumen der Sonnenschule Untergröningen durchgeführt.
Die Dauer der Ausbildung ist von Instrument zu Instrument unterschiedlich und hängt entscheidend vom Übungsfleiß des Schülers ab.
Zusätzlich zum Unterricht werden über den Blasmusikverband jährlich Fortbildungskurse angeboten (Junior-Abzeichen und D- Lehrgänge), die für die musikalische Entwicklung des Schülers sehr förderlich sind und einen Anreiz zum Üben und miteinander Spielen bieten.
Die Bezahlung der in diesem Fall ganzjährig zu entrichtenden monatlichen Unterrichtsgebühren erfolgt per Dauerauftrag.
Für die Ausbildung an der Blockflöte wird hier ein monatlicher Beitrag i.H.v. 30 € erhoben.
Für die anderen angebotenen Blas- und Schlaginstrumente beträgt der monatliche Beitrag 40 €.
Unsere Haltung ist: „Es soll nicht am Geld scheitern“; bitte kommen Sie auf uns zu, wenn finanzielle Schwierigkeiten die Ausbildung Ihres Kindes in Frage stellen; wir finden dazu in der Regel immer eine Lösung.
Es gelten folgende wöchentliche Unterrichtszeiten:
Einzeln 20 – 30 min; Zweiergruppe: 40 – 50 min.
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien entfällt der Musikunterricht.
Unterrichtsausfälle seitens des Schülers sind in der Regel nicht nachzuholen; drei Ausfälle von Unterrichtsstunden im Schuljahr seitens der Lehrkraft sind akzeptabel.
Bei mehr als 4 Wochen andauernder Krankheit des Schülers oder der Lehrkraft wird die Unterrichtsgebühr ausgesetzt, sofern der Unterricht nicht nachgeholt werden kann.
3. Bläserklasse
Die Bläserklasse ist ein ein- oder zweijähriges Unterrichtsprogramm für Gruppen der Klassen 3 und 4, das im Oktober beginnt und zum Beginn der darauffolgenden Sommerferien endet. Teilnehmen können Kinder, die bereits in der Instrumentalausbildung sind. Das Programm ist dem Alter der Kinder angepasst und stellt ein zusätzliches bereicherndes Angebot zur Förderung des Zusammenspiels beim gemeinsamen Musizieren dar, für das keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
Noten und weitere musikalische Literatur
Die Kosten der für den Unterricht erforderlichen musikalischen Literatur trägt der Musikschüler selbst. Noten für das gemeinsame Musizieren im Orchester werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Mieten/ Kaufen von Instrumenten
Soweit vorhanden stellt der MVU eigene Instrumente gegen eine monatliche Leihgebühr von 6 € zur Verfügung. Diese Gebühr wird halbiert auf 3 €, wenn mindestens ein Elternteil aktives oder passives Mitglied des Musikvereins ist. Sobald der Schüler verbindlich im Orchester der aktiven Kapelle des MVU mitspielt, entfällt die Leihgebühr.
Die Instrumente werden immer in einwandfrei spielbarem Zustand übergeben. Bei grob fahrlässiger Beschädigung eines Leihinstruments haftet der Mieter für die gesamten Reparaturkosten.
Reparaturen, die trotz sorgfältiger Behandlung oder natürlichem Verschleiß notwendig werden, übernimmt der MVU. Bitte nehmen sie bei Beschädigung des Instruments immer zuerst Kontakt mit der Lehrkraft auf. Meist sind es kleine Mängel, die ohne großen Aufwand behoben werden können.
Besteht der Wunsch, ein eigenes Instrument zu erwerben, wenden sie sich bitte an unsere Lehrkräfte oder die Jugendleiterin.
Der MVU ist bei der Auswahl und dem Erwerb eines guten und kostengünstigen Instrumentes gerne behilflich.
Probezeit und Kündigung
Es besteht eine Probezeit von 3 Monaten. Für diese Zeit müssen Unterrichtsgebühren entrichtet werden. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich.
Nach dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende aufgelöst werden.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei der Lehrkraft oder Jugendleiterin abgegeben werden.
Bankverbindung
Bitte richten Sie Ihre Daueraufträge und andere Zahlungen an folgendes Konto bei der Abtsgmünder Bank:
DE27 6006 9673 0030 336040
Weitere Fragen
Für weitere Fragen rund um die musikalische Ausbildung im Musikverein Untergröningen steht die Jugendleiterin Sonja Fahrian unter
Tel.: 07975-56193 oder per
Handy: 0151 10571402 oder per
E-Mail: sonja@notendesign.eu
gerne zur Verfügung.
Der Musikverein Untergröningen würde sich freuen, wenn er Sie als Elternteil durch eine passive Mitgliedschaft im Musikverein Untergröningen recht herzlich willkommen heißen könnte. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit für passive Mitglieder 25 € im Jahr.